Mediation

Die Kanzlei bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs- und Scheidungslagen sowie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten, vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge), mit Hilfe eines unparteiischen Mediators (Vermittlers). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Franz-Josef Köstler ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht und Arbeitsrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann.